Die Verordnung muss von einem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt) ausgestellt werden.
In der Regel werden dann die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind für jeden wahrnehmbar im Vergleich zu anderen gleichaltrigen Kindern schlecht spricht, wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt oder HNO-Arzt. Zuerst sollte abgeklärt werden, ob Ihr Kind richtig hört.
Informationen zu aktuellen Wartezeiten erhalten Sie gerne telefonisch oder per Email
Wortstark
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